Erbrecht

Als Gerichtskommissär ist der Notar für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens zuständig. Aus dieser Tätigkeit verfügt der Notar über besondere Kenntnisse im Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren. Zu den Leistungen in diesen Bereichen zählen insbesondere:


  • Testamente
  • Kodizille
  • Erbverträge
  • Schenkungsverträge auf den Todesfall
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Parteienvertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten im Verlassenschaftsverfahren