Beurkundungen

Als öffentliche Urkundsperson ist der Notar insbesondere für folgende Beglaubigungen und Beurkundungen zuständig:


  • Notariatsakte über Rechtsgeschäfte
  • Unterschriftenbeglaubigungen
  • Beglaubigungen von Abschriften
  • Lebenszeugnisse
  • Protokollierung von Beratungen und Beschlüssen
  • Protokollierung tatsächlicher Vorgänge
  • Intimationen
  • Solennisierungen